Der VDWÖ veranstaltet im Herbst 2026 folgende Prüfungen:
Anlagenprüfung
Anlagen A & B am 23.-24. Oktober 2026 in Aspach / Oberösterreich
Vollgebrauchsprüfung
VGP am 11.-12. September 2026 in Zwettl / Niederösterreich
VGP am 16.-17. Oktober 2026 in Hörzendorf / Kärnten
Zwettl / Niederösterreich
Zwettl / Niederösterreich
VGP
| Richterbesprechung | Freitag, 11. September 2026 um 12:00 Uhr im Suchenlokal |
| Prüfungsbeginn | Freitag, 11. September 2026 um 13:00 Uhr beim Suchenlokal |
| Preisverteilung | Samstag, 12. September 2026 im Anschluss an die Prüfung im Suchenlokal, ca. 13:00 Uhr |
| Prüfungsleiter |
Josef Steinbauer Tel. 0664/2432611 |
| Suchenlokal | Gasthaus Huber, 3914 Waldhausen, Rappoldschlag 29 |
Nennschluss für die Prüfung 23. August 2026
Nennungen nur per E-Mail an
Rainer Rosenthaler
0699 / 19545927
Jede/r Hundeführer/in erhält eine Verständigung über die Annahme zur Prüfung.
Aspach / Oberösterreich
Aspach / Oberösterreich
Anlagen A & B
| Richterbesprechung | Freitag, 23. Oktober 2026 um 12:00 Uhr im Suchenlokal |
| Prüfungsbeginn | Freitag, 24. Oktober 2026 um 13:00 Uhr beim Suchenlokal |
| Formbewertung | Samstag, 24. Oktober 2026 ab ca. 13:00 Uhr beim Suchenlokal |
| Preisverteilung | Samstag, 24. Oktober 2026 im Anschluss an die Prüfung im Suchenlokal, ca. 15:00 Uhr |
| Prüfungsleiter |
Fö. Matthias Berger
|
| Suchenlokal | Gasthof / Hotel Danzer, 5252 Aspach, Höhnharterstraße 19, Tel. 07755/70660 |
Nennschluss für die Prüfung 6. September 2026
Die Zahl der Anlagenhunde in Aspach ist mit 20 Hunden begrenzt.
Nennung nur per E-Mail an
Hörzendorf / Kärnten
Hörzendorf / Kärnten
VGP
| Richterbesprechung | Freitag, 16. Oktober 2026 um 12:00 Uhr im Suchenlokal |
| Prüfungsbeginn | Freitag, 16. Oktober 2026 um 13:00 Uhr beim Suchenlokal |
| Preisverteilung | Samstag, 17. Oktober 2026 im Anschluss an die Prüfung im Suchenlokal, ca. 13:00 Uhr |
| Prüfungsleiter |
Günter Swozilek 0664/73707561 |
| Suchenlokal | Gasthof Fleissner, 9063 Maria Saal, Zollfeld 3, Tel.: 04223/2218 |
Nennschluss für die Prüfung 06. September 2026
Für die Prüfung werden bis zu 6 Hunde angenommen.
Nennungen nur per Post an
Georg Egger
A 9815 Kolbnitz
Sandbichl 11
Jede/r Hundeführer/in erhält eine Verständigung über die Annahme zur Prüfung.
allgemeine Bestimmungen
Für alle Prüfungen gilt:
Zugelassen zur Prüfung werden nur Hunde mit einer ÖHZB-NR.
Die Nennung ist nur mit eingezahlter Prüfungsgebühr gültig!
Für Hunde aus österreichischer Zucht ist die Prüfungsgebühr (Nenngeld) für die erste Anlagenprüfung im Welpenpreis bereits inbegriffen!
Nenngeld:
Anlagen A u. B 50,00 €
VGP 80,00 €
Bankverbindung
IBAN: AT11 3290 4000 0000 3319
BIC: RLNWATWWWTH
Geprüft wird nach der derzeit gültigen PO.
Für die Anlagenprüfungen gilt eine Obergrenze von drei Prüfungsteilnahmen.
Im Zuge der Anlagen B-Prüfung wird auch eine Wasserprüfung mit Schuss abgelegt werden. Die Benotung wird mit „Ja“ bzw. „Nein“ festgelegt und hat für die Prüfung keine Bedeutung!
Kranke Hunde bzw. hitzige Hündinnen dürfen am Prüfungsgelände nicht anwesend sein. Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Schleppwild, Flinte und Patronen sind von den Hunderführer/innen mitzubringen. Für die Wasserarbeit dürfen nur bleifreie Schrotpatronen verwendet werden.
Jede/r Hundeführer/in muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein und hat diese vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter vorzulegen.
Der Original-Abstammungsnachweis ist bei allen Prüfungen vorzulegen!
Bitte geben Sie auf allen Nennungen Ihre Telefonnummer bekannt, Missverständnisse können so leichter, und vor allem schneller behoben werden.
Achtung:
Die Nennformulare müssen vollständig ausgefüllt sein. Die erforderlichen Daten (Zuchtbuchnummern) des zu meldenden Hundes sind dem Abstammungsnachweis zu entnehmen. Die Leistungszeichen der Eltern, bzw. bei der B-Prüfung auch des zu prüfenden Hundes sind unbedingt in das Nennformular einzutragen. Kopie oder Scanbild des Abstammungnachweises unbedingt beifügen!
Hunde, deren Eigentümer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, müssen im Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein und die ÖHZB-Nr. muss bei der Nennung angegeben werden.
Unvollständig ausgefüllte Nennungen werden zurückgeschickt und können nicht berücksichtigt werden!
Bei Nichterscheinen zur Prüfung gilt das Nenngeld als Reugeld.
Zugelassen sind nur Hunde mit gültigen ÖKV-Papieren, oder solche einer befreundeten Dachorganisation.
Zuseher und Gäste sind herzlich willkommen, haben jedoch den Anordnungen der Richter Folge zu leisten.
Die Richter u. –anwärter für Deutsche Wachtelhunde (ausgenommen "Sternchenrichter") sind zum Richten sehr herzlich eingeladen, und mögen sich bitte rechtzeitig bis spätestens Nennschluss bei den Prüfungsleitern melden!
Interessierte Hundeführer welche auch das Jagdhornblasen beherrschen, sind herzlich eingeladen, zur Umrahmung der Preisverteilung die bestehende Bläsergruppe zu verstärken und mitzuspielen, bitte daher das Jagdhorn mitbringen.
