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Zulassung zu Prüfungen

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass zur Teilnahme an Prüfungen des VDWÖ die ÖJGV Rahmenbestimmungen eingehalten werden müssen. Dies bedeutet, dass Hunde, deren Eigentümer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, im Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein müssen und die ÖHZB-Nr. muss bei der Nennung angegeben werden.

Sofern Hundeführer an den diesjährigen Frühjahrsprüfungen teilnehmen möchten, die ihren im Ausland gekauften Hund noch nicht im ÖHZB eingetragen haben, empfehlen wir, sich unverzüglich mit dem Zuchtbuchführer des VDWÖ in Verbindung zu setzen, damit dies schnellstens erledigt wird.

Dazu ist die Original Ahnentafel mit Auslandsanerkennung zusammen mit dem entsprechenden ausgefüllten und unterschriebenen Formular an den Zuchtbuchführer zu senden, der die Unterlagen an den ÖKV weiterleitet.